Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Fahranfängerfortbildung (FahrAnfÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3943 (Nr. 80); Geltung ab 24.12.2009
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe p und des § 6a Absatz 2 und 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310), von denen § 6a Absatz 2 durch Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 24. Dezember 2009 FreiwFortbuGebOStÄndV Artikel 3

In Artikel 3 der Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe und zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 16. Mai 2003 (BGBl. I S. 709) werden die Wörter „und mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft" gestrichen.

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Artikel 2


Artikel 2 ändert mWv. 24. Dezember 2009 FreiwFortbV § 9 (neu)

Der Fahranfängerfortbildungsverordnung vom 16. Mai 2003 (BGBl. I S. 709), die durch Artikel 8b der Verordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) geändert worden ist, wird folgender § 9 angefügt:

 
„§ 9 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2010 außer Kraft."

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Artikel 3



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2009.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Peter Ramsauer



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