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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Fahranfängerfortbildung (FahrAnfÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
In Artikel 3 der Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe und zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 16. Mai 2003 (BGBl. I S. 709) werden die Wörter „und mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft" gestrichen.
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