Änderung § 25 EVO vom 29.07.2009

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 3 EVOBV am 29. Juli 2009 und Änderungshistorie der EVO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 25 EVO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.07.2009 geltenden Fassung
§ 25 EVO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.04.2019 BGBl. I S. 479
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 25 Aufgabe von Reisegepäck


(Text neue Fassung)

§ 25 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) Der Reisende kann als Reisegepäck Gegenstände aufgeben, die zu seinem Gebrauch bestimmt und in einer für die Beförderung als Reisegepäck geeigneten Weise verpackt sind. Auf die Beförderung von Reisegepäck sind die Vorschriften der §§ 407, 413, 414 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1, §§ 415, 418 bis 420, 423 bis 430, 432 bis 439 und 451b Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist. Für Schäden hat der Absender jedoch nur bis zu einem Betrag von 2.500 Deutsche Mark je Gepäckstück Ersatz zu leisten.

(2) Unter welchen Bedingungen der Reisende

1. Kraftfahrzeuge und Anhänger,

2. Krankenfahrstühle und Kinderwagen,

3. sonstige auch unverpackte Gegenstände

als Reisegepäck aufgeben kann, bestimmt der Tarif.

(3) Der Tarif kann die Menge, den Umfang und das Gewicht der zur Beförderung als Reisegepäck zugelassenen Gegenstände beschränken, erforderlichenfalls weitere Einschränkungen vorsehen.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed