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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.07.2013 aufgehoben
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§ 6 - Pflanzenschutzgeräteverordnung (PflSchGerätV)
neugefasst durch B. v. 09.03.2005 BGBl. I S. 734; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
Geltung ab 01.08.1987; FNA: 7823-5-2 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 01.08.1987; FNA: 7823-5-2 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 6 Erklärung
(1) Die Erklärung nach § 25 des Pflanzenschutzgesetzes ist in einfacher Ausfertigung abzugeben.
(2) Die Gebrauchsanleitung muss die in Anlage 2 aufgeführten Angaben enthalten.
(3) Die Beschreibung des Gerätetyps muss enthalten:
- 1.
- eine Gesamtdarstellung einschließlich der Angaben zur Technik und Funktion sowie ausreichende bildliche Darstellungen des Pflanzenschutzgerätes,
- 2.
- Einzeldarstellungen aller für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wichtiger Teile, insbesondere der Dosier- und Verteileinrichtungen.
(4) Die Erklärung und die Beschreibung des Gerätetyps sind nach einem von dem Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, im Bundesanzeiger bekannt gegebenen Muster zu erstellen.
(5) Zu den sonstigen für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen gehören Angaben
- 1.
- über Einstellung und Betrieb einschließlich der Fehlergrenzen und
- 2.
- zu möglichen Reaktionen der Pflanzenschutzmittel führenden und enthaltenden Teile des Gerätetyps bei Verwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel unter Beifügung entsprechender Unterlagen.
(6) Bei Pflanzenschutzgeräten, die für die Ausfuhr bestimmt und entsprechend kenntlich gemacht sind, sind Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 4, 8, 9, 11 und 12 sowie Absatz 5 Nr. 2 nicht anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz G. v. 13. Dezember 2007 BGBl. I S. 2930 m.W.v. 1. Januar 2008
Frühere Fassungen von § 6 PflSchGerätV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 3 Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2930 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 PflSchGerätV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 PflSchGerätV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchGerätV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
Artikel 3 LwForschNOG Änderung sonstiger Vorschriften
... Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen," ersetzt. 3. In § 6 Abs. 4 werden die Wörter der Biologischen Bundesanstalt" durch die Wörter ...
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