§ 9 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 2 WasMotRV Sonstige anwendbare Vorschriften (vom 10.05.2017) ... verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 226), geändert durch § 9 dieser Verordnung, 4. die Wasserskiverordnung vom 17. Januar 1990 (BGBl. I S. 107), ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
V. v. 20.01.2006 BGBl. I S. 220
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