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§ 3 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen (IserlohnV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.1986 BGBl. I S. 843; aufgehoben durch § 3 V. v. 14.07.2006 BGBl. I 1694
Geltung ab 07.06.1986; FNA: 806-21-11-6 Berufliche Bildung
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§ 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.