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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.10.2008 aufgehoben
Anlage - Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzV k.a.Abk.)
V. v. 12.11.1934 RGBl. I S. 1137; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Geltung ab 01.01.1964 bis 30.10.2008; FNA: 9232-4 Zulassung zum Straßenverkehr
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Geltung ab 01.01.1964 bis 30.10.2008; FNA: 9232-4 Zulassung zum Straßenverkehr
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Anlage
Anlage hat 1 frühere Fassung
siehe BGBl. I 2000 S. 1129
Text in der Fassung des Artikels 10 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 25. April 2006 BGBl. I S. 988 m.W.v. 1. März 2007
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Frühere Fassungen von Anlage Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.03.2007 | Artikel 10 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.04.2006 BGBl. I S. 988 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5158/a71211.htm