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Zitierungen von § 6b Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6b KWKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5b KWKG Zuschlagberechtigter Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern (vom 19.07.2012)
... in der Lage ist, auf diese zu reagieren und 5. eine Zulassung gemäß § 6b erteilt wurde. (2) Neubau ist die erstmalige Errichtung eines ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
V. v. 05.10.2016 BGBl. I S. 2212
Artikel 1 3. KWKGGebVÄndV Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... des Neubaus von Wärme- und Kältespeichern gemäß § 6b KWKG in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung** 25 Euro für Speicher bis 5 ...

Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1494
Artikel 1 KWKGÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... 6a Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältenetzen § 6b Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern § 7 ... in der Lage ist, auf diese zu reagieren und 5. eine Zulassung gemäß § 6b erteilt wurde. (2) Neubau ist die erstmalige Errichtung eines Wärmespeichers aus ... von Kältenetzen entsprechend." 11. Nach § 6a wird der folgende § 6b eingefügt: „§ 6b Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und ... 11. Nach § 6a wird der folgende § 6b eingefügt: „§ 6b Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern (1) Die ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
V. v. 03.09.2012 BGBl. I S. 1875
Artikel 1 2. KWKGGebVÄndV
... des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern gemäß § 6b des Kraft-Wärme-Kopplungs- gesetzes**) 25 Euro für Speicher bis 5 ... diese Anlagen in Form der Allgemeinverfügung (Typengenehmigung) gemäß § 6b Absatz 5 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes durch das Bundesamt für Wirtschaft und ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung (KWKGGebV)
V. v. 02.04.2002 BGBl. I S. 1231; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138; aufgehoben durch § 4 V. v. 02.04.2002 BGBl. I S. 1231; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Anlage 2 KWKGGebV (zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis (vom 12.10.2016)
... des Neubaus von Wärme- und Kältespeichern gemäß § 6b KWKG in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung** 25 Euro für Speicher bis 5 ...