interne Verweise§ 15 WasSiG Duldungspflichten ... Rechte und Befugnisse durch Benutzungen nach § 14 oder durch den Vollzug der nach § 13 zu erlassenden Vorschriften behindert oder unterbrochen wird, soweit der Benutzung oder dem ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 13 des WassersicherstellungsgesetzesV. v. 07.05.1986 BGBl. I S. 715
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 13 des Wassersicherstellungsgesetzes
V. v. 07.05.1986 BGBl. I S. 715
§ 1 WasSiG§13V ... Die Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 13 Abs. 1 des Wassersicherstellungsgesetzes wird auf die Landesregierungen übertragen. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
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