Änderung Artikel 4 Offshore-Steuergesetz vom 01.11.2009

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Artikel 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2009 geltenden Fassung
Artikel 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 19.05.2009 BGBl. I S. 1090
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 4


(Text alte Fassung)

(1) Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, wenn das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

(2) Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1).


(Text neue Fassung)

(aufgehoben)

 



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