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Änderung § 25 BEZNG vom 08.11.2006

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§ 25 BEZNG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.11.2006 geltenden Fassung
§ 25 BEZNG n.F. (neue Fassung)
in der am 08.09.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 513 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
(Textabschnitt unverändert)

§ 25 Verwaltungsvorschriften


(Text alte Fassung)

Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §§ 20 bis 24 erläßt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

(Text neue Fassung)

Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der §§ 20 bis 24 erläßt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.