Aufrechterhaltene dingliche Gewinnungsrechte im Sinne des §
149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 treten für die Bodenschätze, die Zeit und den Bereich, für die sie aufrechterhalten bleiben, an die Stelle des durch sie belasteten Bergwerkseigentums. Die §§
24 bis 29 sind nicht anzuwenden.
§ 3 BBergG Bergfreie und grundeigene Bodenschätze (vom 01.01.2025) ... Bodenschätze sind, soweit sich aus aufrechterhaltenen alten Rechten (§§ 149 bis 159) oder aus Absatz 4 nichts anderes ergibt: Actinium und die Actiniden, ... und, 2. soweit sich aus aufrechterhaltenen alten Rechten (§§ 149 bis 159) nichts anderes ergibt, a) alle Bodenschätze im Bereich der ... Sinne dieses Gesetzes sind nur, soweit sich aus aufrechterhaltenen alten Rechten (§§ 149 bis 159) nichts anderes ergibt: 1. Basaltlava mit Ausnahme des Säulenbasaltes; ...