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Zitierungen von § 2 Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PrKultbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PrKultbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (StiftPKG)
G. v. 28.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 101
§ 3 StiftPKG Vermögen und Finanzierung
... und dazugehörigen Grundstücken des ehemaligen Staates Preußen, die durch § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 224-3, veröffentlichten bereinigten ...
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