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Zitierungen von § 10 Rebenpflanzgutverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 RebPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RebPflV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 06.07.2006 BGBl. I S. 1437
Artikel 1 2. RebPflVÄndV
... festgestellt werden, dass diese Virosen nicht mehr nachweisbar sind." 8. In § 10 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „drei" durch das Wort „zehn" ersetzt. ...
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