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Zitierungen von § 16 Rebenpflanzgutverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 RebPflV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RebPflV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 3 RebPflV (zu § 11 Abs. 1, § 16, § 21 Abs. 1) Verpackung (vom 14.07.2006)
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
V. v. 06.07.2006 BGBl. I S. 1437
Artikel 1 2. RebPflVÄndV
... der einer der beiden Pfropfpartner angehört, eingestuft." 11. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Verpackung Wer Edelreiser mit ... eingestuft." 11. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Verpackung Wer Edelreiser mit einem veredelungsfähigen Auge, ... 21. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 11 Abs. 1, § 16 , § 21 Abs. 1) Verpackung 1 Inhalt der Packungen oder Bündel ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.03.2010 BGBl. I S. 282
Artikel 4 12. SaatGRÄndV Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... (BGBl. I S. 1437) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 16 werden die Wörter „mit einem veredelungsfähigen Auge" gestrichen. ...
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