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§ 1 - BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung (BauPGPÜZAnerkV k.a.Abk.)
V. v. 06.06.1996 BGBl. I S. 798; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2449
Geltung ab 20.06.1996; FNA: 213-16-1 Bauwesen
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Geltung ab 20.06.1996; FNA: 213-16-1 Bauwesen
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§ 1 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten G. v. 5. Dezember 2012 BGBl. I S. 2449 m.W.v. 1. Juli 2013
Frühere Fassungen von § 1 BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2013 | Artikel 6 Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2449 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BauPGPÜZAnerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauPGPÜZAnerkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 BauPGPÜZAnerkV Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfstelle
... nachweisen. Soll die Prüfstelle auch im Bereich des Brauchbarkeitsnachweises nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b tätig werden, müssen der Leiter oder sein Stellvertreter eine ...
§ 11 BauPGPÜZAnerkV Antrag und Antragsunterlagen
... beantragt werden, 2. Angabe, auf welche Funktion im Sinne des § 1 Satz 1 sich die Anerkennung beziehen soll, 3. Angaben zur Person und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2449
Artikel 6 BauPGNeuG Änderung der BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung
... vom 6. Juni 1996 (BGBl. I S. 798) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird aufgehoben. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Die ...
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