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Anlage 4b - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV)
V. v. 01.08.1994 BGBl. I S. 2088; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 17.08.1994; FNA: 2124-19-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Geltung ab 17.08.1994; FNA: 2124-19-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 4b (zu § 16a Absatz 3) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung
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Frühere Fassungen von Anlage 4b DiätAss-APrV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 4b DiätAss-APrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4b DiätAss-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DiätAss-APrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16a DiätAss-APrV Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 01.10.2023)
... die bestandene Eignungsprüfung wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4b erteilt. (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Personen, die sich ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 24 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten
... Über die bestandene Eignungsprüfung wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4b erteilt. (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Personen, die sich gemäß ... ersetzt. 5. Nach Anlage 4 werden die folgenden Anlagen 4a und 4b eingefügt: „Anlage 4a (zu § 16a Absatz 2) Bescheinigung über die ... über die Teilnahme am Anpassungslehrgang (BGBl. 2016 I S. 927)] Anlage 4b (zu § 16a Absatz 3) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung ...
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