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§ 8 - Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR-V k.a.Abk.)
V. v. 13.06.1977 BGBl. I S. 813; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5188
Geltung ab 15.07.1977; FNA: 9511-20 Verkehrsordnung
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Geltung ab 15.07.1977; FNA: 9511-20 Verkehrsordnung
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§ 8 Überwachung, Befreiung
(1) Für die Überwachung der Vorschriften dieser Verordnung sind die Strom- und Schiffahrtpolizeibehörden nach Maßgabe des § 55 der Seeschiffahrtstraßen-Ordnung zuständig; § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 6 Abs. 1 des Seeaufgabengesetzes bleiben unberührt.
(2) Die Strom- und Schiffahrtpolizeibehörden können von den Vorschriften dieser Verordnung im Einzelfall befreien, soweit dies nach den Internationalen Regeln zulässig ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See V. v. 7. Dezember 2021 BGBl. I S. 5188 m.W.v. 17. Dezember 2021
Frühere Fassungen von § 8 Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.12.2021 | Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 07.12.2021 BGBl. I S. 5188 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 KVR-V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KVR-V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5188
Artikel 1 6. KVRVÄndV
... --- * Amtlicher Hinweis: https://www.elwis.de 4. In § 8 Absatz 1 wird die Angabe „§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2" durch die Angabe „§ 5 Abs. 1 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (WSVSeeKostV)
V. v. 22.09.2004 BGBl. I S. 2363, 2804; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 130 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage WSVSeeKostV (zu § 1 Abs 1) Gebührenverzeichnis (vom 08.03.2016)
... von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See § 8 Abs. 2 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von ...
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