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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.01.2006 aufgehoben
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§ 1 - Düngeverordnung (DüngeV k.a.Abk.)
V. v. 26.01.1996 BGBl. I S. 118; aufgehoben durch § 12 V. v. 10.01.2006 BGBl. I S. 20
Geltung ab 07.02.1996; FNA: 7820-7 Ackerbau und Pflanzenbau
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Geltung ab 07.02.1996; FNA: 7820-7 Ackerbau und Pflanzenbau
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§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Anwendung von Düngemitteln auf landwirtschaftlich einschließlich gartenbaulich genutzten Flächen. Ausgenommen sind Haus- und Nutzgärten sowie in geschlossenen, bodenunabhängigen Kulturverfahren genutzte Flächen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5254/a72624.htm