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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.01.2006 aufgehoben
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§ 7 - Düngeverordnung (DüngeV k.a.Abk.)
V. v. 26.01.1996 BGBl. I S. 118; aufgehoben durch § 12 V. v. 10.01.2006 BGBl. I S. 20
Geltung ab 07.02.1996; FNA: 7820-7 Ackerbau und Pflanzenbau
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Geltung ab 07.02.1996; FNA: 7820-7 Ackerbau und Pflanzenbau
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§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 wird in 1 Vorschrift zitiert
Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 1 des Düngemittelgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 2 Abs. 3 Satz 1 einen direkten Eintrag in Oberflächengewässer nicht vermeidet oder nicht dafür sorgt, daß kein Abschwemmen in Oberflächengewässer erfolgt,
- 2.
- entgegen § 2 Abs. 4 Satz 1 stickstoffhaltige Düngemittel ausbringt,
- 3.
- entgegen § 3 Abs. 2 Satz 3 Gülle, Jauche, Geflügelkot oder flüssigen Sekundärrohstoffdünger auf unbestelltem Ackerland nicht oder nicht rechtzeitig einarbeitet,
- 4.
- entgegen § 3 Abs. 3 oder 7 Satz 1 mehr als die dort angegebene Stickstoffmenge ausbringt,
- 5.
- entgegen § 3 Abs. 4 Satz 1 Gülle, Jauche, Geflügelkot oder flüssigen Sekundärrohstoffdünger ausbringt,
- 6.
- entgegen § 3 Abs. 6 Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft ausbringt,
- 7.
- entgegen § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 oder Abs. 3 oder § 8 Abs. 3 eine Untersuchung nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vornimmt,
- 8.
- entgegen § 4 Abs. 5 den Gehalt der auszubringenden Wirtschaftsdünger an Gesamtstickstoff, Phosphat, Kali und von Ammoniumstickstoff nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise ermittelt,
- 9.
- entgegen § 6 Abs. 1 eine Aufzeichnung nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
- 10.
- entgegen § 6 Abs. 2 eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens neun Jahre aufbewahrt.
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Zitierungen von § 7 Düngeverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 DüngeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DüngeV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 DüngeV Inkrafttreten
... Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 3 und die §§ 5 bis 7 treten jedoch erst am 1. Juli 1996 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5254/a72630.htm