Änderung Artikel 3a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 11.01.2009

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 IntGüRVGEG am 11. Januar 2009 und Änderungshistorie des EGBGB

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 3a a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.01.2009 geltenden Fassung
Artikel 3a n.F. (neue Fassung)
in der am 29.01.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2573
(Text alte Fassung)

Artikel 3a (neu)


(Text neue Fassung)

Artikel 3a (aufgehoben)





Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed