Tools:
Update via:
§ 1 - Verbraucherinsolvenzformularverordnung (VbrInsFV)
V. v. 17.02.2002 BGBl. I S. 703; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
Geltung ab 01.03.2002; FNA: 311-13-3 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung
| |
Geltung ab 01.03.2002; FNA: 311-13-3 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung
| |
§ 1 Formulare
(1) Für die im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung zu stellenden Anträge und für die von den Beteiligten vorzulegenden Bescheinigungen, Verzeichnisse und Pläne werden die folgenden, in der Anlage bestimmten Formulare eingeführt:
- 1.
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung mit Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nach § 287 Abs. 1 der Insolvenzordnung,
- 2.
- Anlagen zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
- a)
- Personalbogen mit Angaben zur Person des Schuldners,
- b)
- Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung,
- c)
- Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung,
- d)
- Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Vermögensverzeichnisses nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Vermögensübersicht),
- e)
- Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung mit Ergänzungsblättern (Vermögensverzeichnis),
- f)
- Verzeichnis der Gläubiger und Verzeichnis der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Gläubiger- und Forderungsverzeichnis),
- g)
- Schuldenbereinigungsplan nach § 305 Abs. 1 Nr. 4 der Insolvenzordnung.
(2) Den Formularen ist ein Hinweisblatt beizufügen, das deren wesentlichen Inhalt kurz erläutert.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung V. v. 23. Juni 2014 BGBl. I S. 825 m.W.v. 30. Juni 2014
Frühere Fassungen von § 1 VbrInsFV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 30.06.2014 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung vom 23.06.2014 BGBl. I S. 825 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 VbrInsFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VbrInsFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VbrInsFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung
V. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 825
Artikel 1 VbrInsVVÄndV Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung
... (Verbraucherinsolvenzformularverordnung - VbrInsFV)". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 1 Formulare". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In dem ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5263/a72778.htm