Änderung Anlage VbrInsFV vom 31.12.2020

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage VbrInsFV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2020 geltenden Fassung
Anlage VbrInsFV n.F. (neue Fassung)
in der am 22.12.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage Formulare


Formulare (BGBl. 2014 I S. 827 - 870) (öffnet PDF-Datei in neuem Fenster)

Anm. d. Red.: Spätere Änderungen sind der PDF-Datei nicht berücksichtigt!



(heute geltende Fassung) 



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