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Synopse aller Änderungen der VbrInsFV am 31.12.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 31. Dezember 2020 durch Artikel 5 des RestSchBÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der VbrInsFV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

VbrInsFV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2020 geltenden Fassung
VbrInsFV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3328
(Textabschnitt unverändert)

Anlage Formulare


Formulare (BGBl. 2014 I S. 827 - 870) (öffnet PDF-Datei in neuem Fenster)

(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

Anm. d. Red.: Spätere Änderungen sind der PDF-Datei nicht berücksichtigt!


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