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Synopse aller Änderungen der VbrInsFV am 31.12.2020
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 31. Dezember 2020 durch Artikel 5 des RestSchBÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der VbrInsFV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
VbrInsFV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 31.12.2020 geltenden Fassung | VbrInsFV n.F. (neue Fassung) in der am 31.12.2020 geltenden Fassung durch Artikel 5 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3328 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage Formulare | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) Anm. d. Red.: Spätere Änderungen sind der PDF-Datei nicht berücksichtigt! |
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5263/v257559-2020-12-31.htm