§ 24 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Stückzahl
(1) Nach Stückzahl gekennzeichnete Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit einer Nennfüllmenge von 30 Stück oder weniger dürfen erstmals gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens die angegebene Menge enthalten.
(2) Nach Stückzahl gekennzeichnete Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit einer Nennfüllmenge von mehr als 30 Stück dürfen erstmals gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn
- 1.
- die Füllmenge im Mittel die Nennfüllmenge nicht unterschreitet und
- 2.
- die Minusabweichung von der Nennfüllmenge ein Stück auf jedes angefangene Hundert nicht überschreitet.
interne Verweise§ 27 FertigPackV Kontrollmeßgeräte und Aufzeichnungen ... zu überprüfen, daß die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 22 bis 24 gewährleistet ist. Die Überprüfung ist mit geeigneten Kontrollmeßgeräten ... 7 Nr. 1 zulassen, wenn dadurch die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 22 bis 24 nicht gefährdet ...
§ 28 FertigPackV Verwendung von Meßgeräten ... Meßgeräten hergestellt und in den Verkehr gebracht werden, wenn die §§ 22 bis 24 und 27 eingehalten sind. Unter der gleichen Voraussetzung sind Meßgeräte, die nur zur ...
§ 34 FertigPackV Nachschau (vom 13.07.2017) ... durch Stichproben zu prüfen: die Einhaltung 1. der §§ 22 bis 24 , des § 32 Absatz 1 bis 3, des § 33 Absatz 1 bis 3 und 2. des Artikels 9 ...
Zitat in folgenden NormenErste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung
V. v. 30.04.2019 BGBl. I S. 579
Anhang I 1. MessEGebVuaÄndV zu Artikel 1 Nummer 6 ... gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 bis 3 und den §§ 22 bis 24 der Fertigpackungsverord- nung, Vollprüfungen bei offenen Packungen gleicher ... den §§ 31a und 34 Absatz 1 Satz 1 bis 3 i. V. m. den §§ 22 bis 24 der Fertigpackungsverordnung, Vollprüfungen bei unverpackten Backwaren gleichen ... § 50 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes i. V. m. § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 24 der Fertig- packungsverordnung Stichprobenprüfung von offenen Packungen, deren ... 1 des Mess- und Eichgesetzes i. V. m. den §§ 31a, 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 24 der Fertigpackungsverordnung Stichprobenprüfung von Fertigpackungen, deren Inhalt ...
Anhang II 1. MessEGebVuaÄndV zu Artikel 2 ... gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 bis 3 und den §§ 22 bis 24 der Fertigpackungsverord- nung, Vollprüfungen bei offenen Packungen gleicher ... den §§ 31a und 34 Absatz 1 Satz 1 bis 3 i. V. m. den §§ 22 bis 24 der Fertigpackungsverordnung, Vollprüfungen bei unverpackten Backwaren gleichen ... § 50 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes i. V. m. § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 24 der Fertig- packungsverordnung Stichprobenprüfung von offenen Packungen, deren ... 1 des Mess- und Eichgesetzes i. V. m. den §§ 31a, 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 24 der Fertigpackungsverordnung. Stichprobenprüfung von Fertigpackungen, deren ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
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