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Anlage 8 - Fertigpackungsverordnung (FertigPackV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 08.03.1994 BGBl. I S. 451, 1307; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504
Geltung ab 31.12.1981; FNA: 7141-6-1-6 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Anlage 8 Zeichen nach § 17 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a


Anlage 8 wird in 1 Vorschrift zitiert

Zeichen (BGBl. I 1994 S. 492)




 

Zitierungen von Anlage 8 Fertigpackungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 FertigPackV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FertigPackV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 FertigPackV Maßbehältnisse
... Milliliter den Buchstaben M, b) von 50 Milliliter bis 5 Liter das Zeichen nach Anlage 8. (4) Die Angaben nach Absatz 3 müssen unverwischbar, gut sichtbar und deutlich ...