Änderung § 36 Fertigpackungsverordnung vom 11.04.2009

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 6. FertigPackVÄndV am 11. April 2009 und Änderungshistorie der FertigPackV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 36 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.04.2009 geltenden Fassung
§ 36 n.F. (neue Fassung)
in der am 11.04.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 11.06.2008 BGBl. I S. 1079

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 36 Bezugsquelle und Niederlegung der DIN-Norm


(Text neue Fassung)

§ 36 (aufgehoben)


vorherige Änderung

DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed