Änderung Anlage 4a Fertigpackungsverordnung vom 11.04.2009

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Anlage 4a a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.04.2009 geltenden Fassung
Anlage 4a n.F. (neue Fassung)
in der am 11.04.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 11.06.2008 BGBl. I S. 1079
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 4a (zu § 34 Abs. 1) Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden


(siehe BGBl. I 1994 S. 484 - 487)



 (keine frühere Fassung vorhanden)



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