Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.02.2006 aufgehoben

Artikel 15 - Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 (BesRNG k.a.Abk.)

Artikel 15 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft:

1.
Artikel 5 Nr. 3 mit Wirkung vom 1. Januar 1977;

2.
Artikel 5 Nr. 1, Artikel 6 mit Wirkung vom 1. Januar 1979;

3.
Artikel 1 Nr. 3 mit Wirkung vom 14. Januar 1979;

4.
Artikel 1 Nr. 7, aus Nr. 18 Buchstabe a die Zulage Nr. 9 der Anlage 1 Nr. 1 Abschnitt II, Nr. 22, Artikel 4 und 7 mit Wirkung vom 1. Juli 1980;

5.
Artikel 5 Nr. 2 an dem Tag, an dem das Siebente Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 7. Juli 1980 (BGBl. I S. 851) in Kraft tritt.



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