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Zitierungen von Sechzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf 16. AUGBek verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
16. AUGBek selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach dem AuslandsunterhaltsgesetzB. v. 18.06.2011 BGBl. I S. 1109
Siebzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesB. v. 24.11.1993 BGBl. I S. 2045
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5290/v0.htm