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Eingangsformel - Verordnung über homöopathische Arzneimittel (HomAMV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 39 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2448) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: