Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 22.07.2009 aufgehoben

§ 8 - Verordnung über homöopathische Arzneimittel (HomAMV k.a.Abk.)

§ 8 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.

Anzeige