interne Verweise§ 16 ArbZG Aushang und Arbeitszeitnachweise (vom 01.01.2025) ... oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Absatz 1 bis 3 und der §§ 12 und 21a Absatz 6 den Arbeitnehmern über die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und ...
§ 17 ArbZG Aufsichtsbehörde (vom 01.01.2021) ... oder Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3, §§ 12 und 21a Abs. 6 sowie andere Arbeitszeitnachweise oder Geschäftsunterlagen, die mittelbar oder unmittelbar ...
§ 22 ArbZG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2021) ... vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4 , jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der ... oder den dort bezeichneten Aushang nicht vornimmt, 9. entgegen § 16 Abs. 2 oder § 21a Abs. 7 Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig erstellt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer ...
Zitat in folgenden NormenFahrpersonalgesetz (FPersG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 640; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 4 FPersG Aufsicht (vom 09.03.2023) ... soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten nach § 16 Abs. 2 und § 21a Abs. 7 des Arbeitszeitgesetzes , § 147 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 3 der Abgabenordnung, § 28f Abs. 1 Satz 1 des ...
Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Artikel 1 V. v. 27.06.2005 BGBl. I S. 1882; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 1 FPersV Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (vom 18.08.2017) ... soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten nach § 16 Abs. 2 und § 21a Abs. 7 des Arbeitszeitgesetzes , § 147 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 3 der Abgabenordnung, § 28f Abs. 1 Satz 1 des ...
§ 2 FPersV Digitaler Fahrtenschreiber (vom 18.08.2017) ... soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten nach § 16 Abs. 2 und § 21a Abs. 7 des Arbeitszeitgesetzes , § 147 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 3 der Abgabenordnung, § 28f Abs. 1 Satz 1 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften und arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für Fahrpersonal
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1962
Artikel 5 PersBefördRÄndG Änderung des Arbeitszeitgesetzes ... 11 Abs. 2 wird die Angabe „und § 7" durch die Angabe „, §§ 7 und 21a Abs. 4" ersetzt. 3. In § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 4 wird jeweils die ... jeweils die Angabe „und des § 12" durch die Angabe „, §§ 12 und 21a Abs. 6" ersetzt. 4. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt: ... §§ 12 und 21a Abs. 6" ersetzt. 4. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt: „§ 21a Beschäftigung im Straßentransport ... 4. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt: „§ 21a Beschäftigung im Straßentransport (1) Für die Beschäftigung von ... 3 oder § 6 Abs. 2" durch die Angabe „§§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4" ersetzt. b) In Nummer 9 wird nach der Angabe „§ 16 Abs. ... b) In Nummer 9 wird nach der Angabe „§ 16 Abs. 2" die Angabe „oder § 21a Abs. 7" eingefügt. ...
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 54
Artikel 1 2. FPersRÄndV Änderung der Fahrpersonalverordnung ... soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten nach § 16 Abs. 2 und § 21a Abs. 7 des Arbeitszeitgesetzes, § 147 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 3 der ... soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten nach § 16 Abs. 2 und § 21a Abs. 7 des Arbeitszeitgesetzes, § 147 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 3 der ...
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