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Zitierungen von § 17 Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 EGZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGZPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 EGZPO (vom 19.07.2024)
... die Herstellung der Öffentlichkeit nach Absatz 4 sowie 2. Art und Umfang der nach § 17 zu erhebenden Daten. Die Geltungsdauer der Rechtsverordnung ist ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 49 1. BMJBBG Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
... (BGBl. I S. 2437), wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1, 2, 13, 16 und 17 werden aufgehoben. 2. Der § 20 wird wie folgt gefasst: „§ ...
Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Artikel 4 ViKoAnwFG Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
... §§ 16 und 17 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten ... die Herstellung der Öffentlichkeit nach Absatz 4 sowie 2. Art und Umfang der nach § 17 zu erhebenden Daten. Die Geltungsdauer der Rechtsverordnung ist längstens bis zum ... die Urteilsverkündung nach § 310 Absatz 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung. § 17 (1) Das Bundesministerium der Justiz evaluiert unter Beteiligung der an der Erprobung ...
Artikel 5 ViKoAnwFG Weitere Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
... §§ 16 und 17 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung , das zuletzt durch Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden ...
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