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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.12.2021 aufgehoben
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§ 28 - Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV)
V. v. 15.12.1997 BGBl. I S. 3066; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 9500-1-2 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Geltung ab 01.01.1998; FNA: 9500-1-2 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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§ 28 Übergangsvorschriften
(1) Befähigungszeugnisse nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 entsprechen folgenden Fahrerlaubnisklassen:
Befähigungszeugnisse nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 | Fahrerlaub- nisklasse |
Schifferpatent mit wenigstens einer eingetragenen Wasser- straße der Zone 1 oder 2 | A |
Schifferpatent | B |
Schifferausweis mit wenigstens einer eingetragenen Wasser- straße der Zone 1 oder 2 | C1 |
Schifferausweis | C2 (für alle Wasser- straßen der Zo- nen 3 und 4) |
Feuerlöschbootpatent mit wenigstens einer eingetragenen Wasserstraße der Zone 1 oder 2 | D1 |
Feuerlöschbootpatent | D2 |
Sportschifferzeugnis | E |
Fährführerschein | F |
(2) Eine vor Inkrafttreten dieser Verordnung erteilte Fahrerlaubnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 für Sportboote mit Antriebsmaschine entspricht einer Fahrerlaubnis der Klasse E, soweit die Wasserverdrängung des geführten Sportbootes weniger als 15 Kubikmeter beträgt.
Text in der Fassung des Artikels 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 16. Dezember 2016 BGBl. I S. 2948 m.W.v. 23. Dezember 2016
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Frühere Fassungen von § 28 BinSchPatentV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.12.2016 | Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 16.12.2016 BGBl. I S. 2948 |
aktuell vorher | 15.07.2016 | Artikel 111 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08.07.2016 BGBl. I S. 1594 |
aktuell | vor 15.07.2016 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 28 BinSchPatentV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 BinSchPatentV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchPatentV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 BinSchPatentV Geltung anderer Befähigungszeugnisse (vom 10.05.2017)
... oder eine gültige: 1. Befähigungszeugnis nach Maßgabe des § 28 Absatz 1 auf Grund der Binnenschifferpatentverordnung vom 7. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1333), die zuletzt ... vom 8. Mai 2000 (BGBl. I S. 644), in der jeweils geltenden Fassung nach Maßgabe des § 28 Absatz 2 . (2) Zum Führen eines Fahrzeuges berechtigt ferner 1. auf der Eider ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2948
Artikel 2 3. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... der Sicherstellung zugleich als Anordnung nach § 24 Absatz 2." 8. § 28 Absatz 3 wird aufgehoben. 9. Die Anlagen 1 bis 8 werden wie folgt gefasst: ...
Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043
Artikel 3 2. SpBootRÄndV Änderung der Binnenschifferpatentverordnung
... „20 Metern" ersetzt. 4. In § 5 Absatz 1 Nummer 6 wird die Angabe „ § 28 Abs. 3 " durch die Angabe „§ 28 Absatz 2" ersetzt. 5. § 7 wird wie ... § 5 Absatz 1 Nummer 6 wird die Angabe „§ 28 Abs. 3" durch die Angabe „ § 28 Absatz 2 " ersetzt. 5. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ...
Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 111 2. BRBG Änderung der Binnenschifferpatentverordnung
... über die Erteilung von Befähigungszeugnissen" ersetzt. 2. § 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Die ...
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