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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.12.2021 aufgehoben
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Anlage 7 - Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV)
V. v. 15.12.1997 BGBl. I S. 3066; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 9500-1-2 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Geltung ab 01.01.1998; FNA: 9500-1-2 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Anlage 7 Muster Streckenkundezeugnis
Text in der Fassung des Artikels 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 16. Dezember 2016 BGBl. I S. 2948 m.W.v. 23. Dezember 2016
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Frühere Fassungen von Anlage 7 BinSchPatentV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.12.2016 | Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 16.12.2016 BGBl. I S. 2948 |
aktuell vorher | 04.06.2016 | Artikel 31 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257 |
aktuell | vor 04.06.2016 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 7 BinSchPatentV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 BinSchPatentV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchPatentV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BinSchPatentV Fahrerlaubnis (vom 10.05.2017)
... wird, unbeschadet des § 5, durch ein Befähigungszeugnis nach dieser Verordnung (Anlagen 1 bis 8) und in den Fällen des § 7 Abs. 4 durch den Sportbootführerschein mit dem ...
§ 7 BinSchPatentV Einteilung der allgemeinen Fahrerlaubnisse (vom 07.10.2018)
... vermerkt sind oder dessen Inhaber über ein Streckenzeugnis nach § 9 ( Anlage 7 ) verfügt. (3) Fahrerlaubnisse der Klasse(n) ...
Anlage 11 BinSchPatentV Prüfungsprogramm für den Erwerb eines Befähigungszeugnisses in der Binnenschiffahrt (vom 07.10.2018)
... Anlage 7 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2948
Artikel 2 3. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... 24 Absatz 2." 8. § 28 Absatz 3 wird aufgehoben. 9. Die Anlagen 1 bis 8 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 Muster des Schifferpatentes (85 mm x ... vorläufiges Patent/Fährführerschein (BGBl. 2016 I S. 2970)] Anlage 7 Muster Streckenkundezeugnis [image:2016/2016I2971.gif|Muster Streckenkundezeugnis ...
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 31 WSVZuAnpV Änderung der Binnenschifferpatentverordnung
... Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt. 13. In der Anlage 7 (Innenseiten) werden in der rechten Spalte die Wörter „Wasser- und ...
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