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I. - Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (PrKultbBDOAnO k.a.Abk.)
I.
Für die Beamten der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" sind im Sinne der Bundesdisziplinarordnung Einleitungsbehörden:
- 1.
- für den Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator) und den Direktor bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Stellvertreter des Kurators):
- 2.
- für die übrigen Beamten der Stiftung:
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