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§ 31 - Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV)
V. v. 21.12.1977 BGBl. I S. 3147; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2867
Geltung ab 31.12.1977; FNA: 860-4-1-2 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 31.12.1977; FNA: 860-4-1-2 Sozialgesetzbuch
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§ 31 Interne Rechnungsprüfung
Die Jahresrechnung ist durch die für den Versicherungsträger eingerichteten Prüfstellen oder, wenn ständige Prüfstellen nicht vorhanden sind, durch einen vom Vorstand bestellten sachverständigen Prüfer zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfbericht aufzustellen. Bei den in § 35a Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch genannten Krankenkassen erfolgt die Bestellung des Prüfers nach Satz 1 durch den Verwaltungsrat.
Text in der Fassung des Artikels 19 Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze G. v. 19. Dezember 2007 BGBl. I S. 3024 m.W.v. 1. Januar 2008
Frühere Fassungen von § 31 SVHV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 19 Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007 BGBl. I S. 3024 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 31 SVHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 SVHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Artikel 19 SGBIVuaÄndG Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
... Dem § 31 der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung vom 21. Dezember 1977 (BGBl. ...
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