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§ 36 - Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV)

V. v. 21.12.1977 BGBl. I S. 3147; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2867
Geltung ab 31.12.1977; FNA: 860-4-1-2 Sozialgesetzbuch
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§ 36 Anwendungsbestimmung



§ 29a ist erstmals auf die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 36 SVHV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.07.2010Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
vom 19.07.2010 BGBl. I S. 968
aktuell vorher 18.08.2006Artikel 214 Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
aktuellvor 18.08.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 36 SVHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 SVHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Artikel 214 BMASBBG Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
...  § 36 der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung vom 21. Dezember 1977 (BGBl. ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
V. v. 19.07.2010 BGBl. I S. 968
Artikel 1 4. SVHVÄndV
... und den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung." 2. § 36 wird wie folgt gefasst: „§ 36 Anwendungsbestimmung § 29a ... 2. § 36 wird wie folgt gefasst: „§ 36 Anwendungsbestimmung § 29a ist erstmals auf die Jahresrechnung für das ...