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Zitierungen von § 27 InVorG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 InVorG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InVorG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung zur Verlängerung der Frist in § 27 des Investitionsvorranggesetzes
V. v. 18.12.1998 BGBl. I S. 3818; aufgehoben durch Artikel 204 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
§ 1 InVorG§27VerlG Verlängerung der Frist nach § 27 des Investitionsvorranggesetzes
... in § 27 Satz 1 des Investitionsvorranggesetzes bezeichnete Frist wird bis zum Ablauf des 31. Dezember 2000 ...
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