interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung kreuzungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1181
Artikel 1 KreuzRÄndV Änderung der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung ... 10 Prozent in Rechnung stellen." d) Absatz 5 wird aufgehoben. 4. Die §§ 5 und 6 werden wie folgt gefasst: „§ 5 Verwaltungskosten (1) Zu ... aufgehoben. 4. Die §§ 5 und 6 werden wie folgt gefasst: „ § 5 Verwaltungskosten (1) Zu den Verwaltungskosten gehören insbesondere die ... Baustellendokumentation des Auftragnehmers Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 ) Verwaltungsleistungen Nr. Leistung ...
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