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§ 5a - Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 53-4 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Geltung ab 01.01.1981; FNA: 53-4 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 5a (weggefallen)
Text in der Fassung des Artikels 18 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG) G. v. 4. August 2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053 m.W.v. 9. August 2019
Frühere Fassungen von § 5a SVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 09.08.2019 | Artikel 18 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG) vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5a SVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5a SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3a SVG Berufsberatung der Soldaten auf Zeit (vom 01.10.2021)
... ihrer zivilberuflichen Bildung, Eingliederung sowie deren Förderung nach den §§ 4 bis 10 frühzeitig und umfassend zu beraten. Die Berufsberatung ist verbindliche ...
§ 10a SVG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 01.01.2020)
... Das Nähere zur Durchführung der Förderung nach den §§ 3a bis 7, 39 und 40 bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des ...
§ 92 SVG Erlass von Verwaltungsvorschriften (vom 01.01.2020)
... des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Finanzen zu den §§ 3 bis 7 sowie zum Dritten Teil auch im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 5 DNeuG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... a) Absatz 1 Halbsatz 2 wird wie folgt gefasst: „zu den §§ 3 bis 7 sowie zum Dritten Teil auch im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung zur Durchführung der §§ 4, 5 und 5a des Soldatenversorgungsgesetzes
neugefasst durch B. v. 14.11.1994 BGBl. I S. 3442; aufgehoben durch § 39 V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2336
§ 3 SVGDV
... (2) Die Teilnahme an diesen Lehrgängen wird nach den §§ 5 und 5a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes ...
§ 5 SVGDV
... der Wehrdienstzeit abgeschlossen werden können, ist die weitere Teilnahme nach § 5a des Gesetzes in Verbindung mit dem Dritten Teil möglich. (4) Auf Antrag kann ein ...
§ 10 SVGDV
... 3. acht und mehr Jahren, wenn der Anspruch nach § 4 Abs. 1 oder § 5a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes vor Beendigung des Dienstverhältnisses erfüllt ist oder ein ...
§ 16 SVGDV
... Der Austausch von allgemeinberuflichem Unterricht und Fachausbildung nach § 5a Abs. 1 und 2 des Gesetzes kann ganz oder zum Teil vorgenommen werden. (2) Soweit mit ... zur Verfügung stehende Zeitraum nicht voll in Anspruch genommen wird, kann nach § 5a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes eine Fachausbildung vor Beendigung des Dienstverhältnisses ...
§ 17 SVGDV
... Der Antrag auf Gewährung weiterer Teilnahme am allgemeinberuflichen Unterricht nach § 5a Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes ist während des Besuchs der Bundeswehrfachschule beim ... einer Fachausbildung an Stelle von Teilnahme am allgemeinberuflichen Unterricht nach § 5a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gilt § 6 Abs. 1 entsprechend mit der Maßgabe, daß die ... den Antrag auf Fachausbildung selbst gilt § 11. (3) Der Antrag nach § 5a Abs. 2 des Gesetzes ist spätestens sechs Monate vor Beendigung des Dienstverhältnisses ...
§ 18 SVGDV
... Jahren in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind und von § 5a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes Gebrauch machen, sind ab Beginn des sich aus § 4 Abs. 1 und 2 des ... in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind und denen nach § 5a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes in Verbindung mit § 16 Abs. 2 eine Fachausbildung vor Beendigung ... Dienst freigestellt werden, wenn der Anspruch aus § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes sonst wegen der im Einzelfall in Betracht zu ziehenden ... der Teilnahme ehemaliger Soldaten auf Zeit am allgemeinberuflichen Unterricht nach § 5a Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 des Gesetzes richtet sich nach der Entscheidung des ...
§ 21 SVGDV
... im Ausland haben. (3) Die Wehrbereichsverwaltung trifft die Entscheidung nach § 5a Abs. 2 des Gesetzes. Örtlich zuständig ist die Wehrbereichsverwaltung, in deren Bereich ...
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