§ 14 Arten der Dienstzeitversorgung
Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten umfasst:
- 1.
- Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
- 2.
- Unfallruhegehalt,
- 3.
- Übergangsgeld,
- 4.
- Ausgleich bei Altersgrenzen,
- 5.
- Erhöhungsbetrag nach § 26 Abs. 7 Satz 3 Halbsatz 1,
- 6.
- Unterschiedsbetrag nach § 47 Abs. 1 Satz 2 und 3,
- 7.
- Ausgleichsbetrag nach § 47 Abs. 2,
- 8.
- Anpassungszuschlag nach § 95 Satz 5,
- 9.
- Leistungen nach den §§ 70 bis 74,
- 10.
- Einmalzahlungen nach § 89b.
Frühere Fassungen von § 14 SVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenStellenvorbehaltsverordnung (StVorV)
V. v. 24.08.1999 BGBl. I S. 1906; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 1 StVorV Zuständigkeit (vom 01.01.2025) ... die Berechnung und Bestimmung der nach § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes den Inhabern eines Eingliederungsscheins, eines Zulassungsscheins oder einer ...
§ 2 StVorV Berechnung (vom 01.01.2025) ... Anzahl der vorbehaltenen Stellen ist aus den nach Absatz 1 und 2 zusammengefassten Stellen nach § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zu berechnen. Hierbei sind geteilte Stellen (Teilzeitstellen) entsprechend ihrem zu ...
§ 6 StVorV Verfahren und Unterlagen (vom 01.01.2025) ... 2. der Eingliederungsschein, der Zulassungsschein oder die Bestätigung nach § 14 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes in Ablichtung, 3. Ablichtungen der Zeugnisse über die schulische und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
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