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§ 63e - Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 53-4 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 63e Einmalige Entschädigung



Erleidet ein Soldat einen Einsatzunfall im Sinne von § 63c Abs. 2 mit den in § 63a Abs. 1 genannten Folgen, gilt § 63a entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 63e SVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.08.2019Artikel 18 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 63e SVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 63e SVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SVG Persönlicher Geltungsbereich (vom 01.10.2021)
... 41 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, des § 41 Abs. 2 sowie der §§ 46, 48, 63 bis 63c und 63e bis 63g gilt nicht für Soldaten auf Zeit, die keinen Anspruch auf Besoldung haben (§ 3 ...
§ 63c SVG Besondere Auslandsverwendung, dem Einsatz vergleichbare Verwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung (vom 01.01.2020)
...  3. das Unfallruhegehalt (§ 63d), 4. die einmalige Entschädigung ( § 63e ) und 5. die Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen (§ 63f).  ...
§ 101 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes (vom 09.08.2019)
... Die Sätze 1 und 2 gelten für die einmalige Entschädigung nach § 63e  ...
§ 103 SVG Übergangsregelung aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes (vom 09.08.2019)
... Unfallruhegehalt gewährt worden, hat es damit sein Bewenden; 3. im Fall des § 63e a) gilt § 63a Absatz 3 entsprechend, wenn die geschädigte Person, nachdem ...
 
Zitat in folgenden Normen

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsanordnung (SVZustAnO)
A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4628
§ 2 SVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf die Service-Center der Generalzolldirektion
... 63 des Soldatenversorgungsgesetzes oder einer einmaligen Entschädigung nach § 63a oder § 63e des Soldatenversorgungsgesetzes ...
§ 3 SVZustAnO Übertragung von Aufgaben und Befugnissen auf das Bundesverwaltungsamt
... 63 des Soldatenversorgungsgesetzes oder einer einmaligen Entschädigung nach § 63a oder § 63e des Soldatenversorgungsgesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 10 BwAttraktStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... gewährt worden, hat es damit sein Bewenden; 3. im Fall des § 63e a) gilt § 63a Absatz 3 entsprechend, wenn die geschädigte Person, nachdem ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 18 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... Verwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung § 63d Unfallruhegehalt § 63e Einmalige Entschädigung § 63f Ausgleichszahlung für bestimmte ...

Bundeswehrreform-Begleitgesetz (BwRefBeglG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583
Artikel 14 BwRefBeglG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... anzurechnen. Die Sätze 1 und 2 gelten für die einmalige Entschädigung nach § 63e entsprechend. 14. Übergangsregelungen aus Anlass des ...

Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
Artikel 1 EinsatzVVerbG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 3. das Unfallruhegehalt (§ 63d), 4. die einmalige Entschädigung (§ 63e ) und 5. die Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen (§ 63f)." ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (SVZustÜV)
V. v. 22.07.2013 BGBl. I S. 2761; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4625
§ 2 SVZustÜV Übertragung von Zuständigkeiten auf die Service-Center der Generalzolldirektion (vom 01.01.2016)
... Soldatenversorgungsgesetzes und einer einmaligen Entschädigung nach § 63a oder § 63e des ...