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Synopse aller Änderungen des SVG am 01.07.2024
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2024 durch Artikel 2 des SoldEntsRÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SVG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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SVG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.07.2024 geltenden Fassung | SVG n.F. (neue Fassung) in der am 01.07.2024 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Teil 1 Einleitende Vorschriften § 1 Persönlicher Geltungsbereich § 1a Regelung durch Gesetz § 2 Wehrdienstzeit Teil 2 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung Abschnitt 1 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 3 Zweck und Arten § 3a Berufsberatung der Soldaten auf Zeit § 4 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung § 5 Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit § 5a (weggefallen) § 6 Kosten der schulischen und beruflichen Bildung Unterabschnitt 2 Eingliederung in das spätere Berufsleben § 7 Eingliederungsmaßnahmen § 7a Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben § 8 Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen § 8a Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes bei nachfolgenden Dienstverhältnissen § 9 Eingliederungs- und Zulassungsschein § 10 Stellenvorbehalt § 10a Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Unterabschnitt 3 Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit § 11 Übergangsgebührnisse § 11a Ausgleichsbezüge § 11b Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen § 12 Übergangsbeihilfe Unterabschnitt 4 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen § 13 Übergangsbeihilfe bei kurzer Wehrdienstzeit § 13a Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse § 13b Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung § 13c Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten § 13d Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten § 13e Unterhaltsbeitrag für Soldaten auf Zeit Abschnitt 2 Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten Unterabschnitt 1 Arten der Dienstzeitversorgung § 14 Arten der Dienstzeitversorgung Unterabschnitt 2 Ruhegehalt § 15 Entstehen des Anspruchs § 16 Berechnung des Ruhegehalts § 17 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge § 18 Zweijahresfrist § 19 (weggefallen) § 20 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit § 20a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung § 21 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit § 22 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst § 23 Ausbildungszeiten § 24 Sonstige Zeiten § 24a Nicht zu berücksichtigende Zeiten § 24b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet § 25 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung § 26 Höhe des Ruhegehalts § 26a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes § 26b (weggefallen) Unterabschnitt 3 Unfallruhegehalt § 27 Unfallruhegehalt Unterabschnitt 4 Kapitalabfindung § 28 Allgemeines § 29 Ausschluss § 30 Höhe der Kapitalabfindung § 31 Sicherung bei Grundstückskauf § 32 Rückzahlung § 33 Höhe der Rückzahlung § 34 Berechnung bei Ruhen des Ruhegehalts § 35 Kosten der Beurkundung Unterabschnitt 5 Unterhaltsbeitrag § 36 Unterhaltsbeitrag für entlassene Berufssoldaten Unterabschnitt 6 Übergangsgeld § 37 Übergangsgeld für entlassene Berufssoldaten Unterabschnitt 7 Ausgleich bei Altersgrenzen § 38 Ausgleich bei Altersgrenzen Unterabschnitt 8 Berufsförderung der Berufssoldaten § 39 Berufsförderung der Berufssoldaten § 40 Eingliederung von Berufssoldaten in das Erwerbsleben Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten § 41 Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld für Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten § 42 Laufende Unterstützung für Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten § 42a Versorgung nach Einsatzunfall der Hinterbliebenen von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Unterabschnitt des Soldatengesetzes leisten § 43 Hinterbliebene von Berufssoldaten § 44 Bezüge bei Verschollenheit § 44a Hinterbliebene von Soldatinnen, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen § 45 Anwendungsbereich § 46 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft § 47 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag § 48 Pfändung, Abtretung und Verpfändung § 49 Rückforderung § 50 Aufrechnung und Zurückbehaltung § 51 (weggefallen) § 52 (weggefallen) § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen § 54 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld § 55 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst § 55a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten § 55b Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung § 55c Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung § 55d Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge § 55e Anwendung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes § 55f Abzug für Pflegeleistungen § 55g Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen § 56 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung § 57 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung § 58 Entziehung der Versorgung § 59 Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene § 60 Anzeigepflicht § 61 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge Abschnitt 5 Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen § 62 Umzugskostenvergütung § 63 Einmalige Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldaten § 63a Einmalige Entschädigung § 63b Schadensausgleich in besonderen Fällen Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen § 63c Besondere Auslandsverwendung, dem Einsatz vergleichbare Verwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung § 63d Unfallruhegehalt § 63e Einmalige Entschädigung § 63f Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen § 63g Anrechnung von Geldleistungen Abschnitt 7 Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit § 64 Zeiten im öffentlichen Dienst und vergleichbare Zeiten § 65 Krankheits- und Gewahrsamszeiten § 66 Zeiten eines sonstigen hauptberuflichen Dienstes § 67 (weggefallen) § 67a (weggefallen) § 68 (aufgehoben) § 68a (weggefallen) § 69 Sonderregelungen für volksdeutsche Vertriebene und Umsiedler Abschnitt 8 Besondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch § 70 Kindererziehungszuschlag § 71 Kindererziehungsergänzungszuschlag § 72 Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld § 73 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag § 74 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen §§ 75 bis 79a (weggefallen) Teil 3 Beschädigtenversorgung Abschnitt 1 Versorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen § 80 Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung § 81 Wehrdienstbeschädigung § 81a Versorgung bei Schädigungen während einer Beurlaubung § 81b Versorgung bei Schädigungen während der Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz § 81c Versorgung bei Schädigungen während besonderer Verwendungen nach § 63c § 81d Versorgung bei Schädigungen während Verschleppungen oder Gefangenschaft § 81e Versorgung bei rechtswidrigen tätlichen Angriffen im Ausland § 81f Versorgung bei Schädigung eines ungeborenen Kindes § 82 Heilbehandlung in besonderen Fällen § 83 Versorgungskrankengeld in besonderen Fällen, Beginn der Versorgung § 83a Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts an den Arbeitgeber § 84 Zusammentreffen von Ansprüchen Abschnitt 2 Versorgung beschädigter Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses und Sondervorschriften § 85 Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung § 85a Geldleistungen der Wohnungshilfe § 86 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen Teil 4 Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen § 86a Arbeitslosenbeihilfe § 86b Überbrückungsgeld Teil 5 Organisation, Verfahren, Rechtsweg § 87 Dienstzeitversorgung § 88 Beschädigtenversorgung § 88a Arbeitslosenbeihilfe Teil 6 Schlussvorschriften § 89 (weggefallen) § 89a Dienstbezüge § 89b Anpassung der Versorgungsbezüge § 89c Sonderzahlungen zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023 § 90 Anrechnung von Geldleistungen § 91 (aufgehoben) § 91a Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung § 91b Bußgeldvorschrift § 92 Erlass von Verwaltungsvorschriften § 92a Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands § 92b Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn § 92c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet § 93 Benennung eines Kontos § 94 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger § 94a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger § 94b Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldaten § 94c Erneute Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten § 95 Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle § 96 Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Soldaten § 96a Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Berufssoldaten § 97 Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes § 98 Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes § 98a Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung § 99 Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten § 100 Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes § 101 Übergangsregelungen aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes § 102 Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes § 103 Übergangsregelung aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes § 104 Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe § 105 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften § 106 Übergangsregelungen aus Anlass des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes sowie des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes § 106a Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie § 107 Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes § 107a Übergangsregelung zur Minderung der Förderungsdauer § 107b Übergangsregelung aus Anlass der Einführung von Stellenzulagen § 108 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 109 Übergangsregelung zur Anerkennung einer besonderen Auslandsverwendung als ruhegehaltfähige Dienstzeit |
§ 109 (neu) | § 109 Übergangsregelung zur Anerkennung einer besonderen Auslandsverwendung als ruhegehaltfähige Dienstzeit |
(1) Auf Versorgungsfälle, die vor dem 13. Dezember 2011 eingetreten sind, ist § 25 Absatz 2 Satz 3 in Verbindung mit § 63c Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes in der jeweils am 13. Dezember 2011 geltenden Fassung anzuwenden. (2) 1 Die Berücksichtigung nach Absatz 1 erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag, der bis zum 31. Dezember 2025 bei der für die Festsetzung der Versorgungsbezüge zuständigen Stelle einzureichen ist. 2 Der Antrag gilt als zum 1. Juli 2024 gestellt. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/538/v320637-2024-07-01.htm