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§ 2 - Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung (MbLärmSchV k.a.Abk.)
Artikel 2 V. v. 23.09.1997 BGBl. I S. 2329, 2338
Geltung ab 01.10.1997; FNA: 930-12-2 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Geltung ab 01.10.1997; FNA: 930-12-2 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 2 Immissionsgrenzwerte
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche von Magnetschwebebahnen ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen der Magnetschwebebahnen sicherzustellen, daß der Beurteilungspegel dieser Verkehrsgeräusche einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:
Tag | Nacht | |
1. | an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Alten- heimen | |
57 Dezibel (A) | 47 Dezibel (A) | |
2. | in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Klein- siedlungsgebieten | |
59 Dezibel (A) | 49 Dezibel (A) | |
3. | in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten | |
64 Dezibel (A) | 54 Dezibel (A) | |
4. | in Gewerbegebieten | |
69 Dezibel (A) | 59 Dezibel (A) |
(2) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.
(3) Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden.
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Zitierungen von § 2 Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MbLärmSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MbLärmSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV)
V. v. 04.02.1997 BGBl. I S. 172, 1253; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 23.09.1997 BGBl. I S. 2329
§ 1 24. BImSchV Anwendungsbereich
... den Bau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen der Magnetschwebebahnen die in § 2 der Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2329, 2338) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5382/a73998.htm