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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.10.2006 aufgehoben
§ 5 - BSE-Verordnung (BSEV k.a.Abk.)
Artikel 1 V. v. 23.03.2000 BGBl. I S. 244; aufgehoben durch § 1 V. v. 28.09.2006 BGBl. I S. 2188
Geltung ab 29.03.2000; FNA: 7832-1-22-7 Fleischbeschau
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Geltung ab 29.03.2000; FNA: 7832-1-22-7 Fleischbeschau
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§ 5 Anmeldung von Fleischsendungen aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wer Fleisch von Rindern aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland in den Verkehr bringt, hat der zuständigen Behörde abweichend von § 12 Abs. 4 Satz 2 der Fleischhygiene-Verordnung die voraussichtliche Ankunftszeit mindestens einen Werktag vorher bei jeder Sendung mitzuteilen.
Zitierungen von § 5 BSE-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BSEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BSEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 BSEV Ordnungswidrigkeiten
... § 4 Abs. 1 Satz 2 eine Plombe entfernt oder 3. § 5 eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5399/a74296.htm