interne Verweise§ 64a LwAnpG Waldflächen ... und an Gebäuden sowie sonstigen Anlagen auf diesen Waldflächen regelt sich nach § 64. (2) Hat die LPG Ansprüche gegenüber Dritten, die aus früheren ...
Zitat in folgenden NormenSachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG)
Artikel 1 G. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2457; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 20 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 86 SachenRBerG Bodenordnungsverfahren ... zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, zur Umlegung und Grenzregelung nach den ...
§ 90 SachenRBerG Inhalt des Antrags ... 4. die Zusammenführung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum nach § 64 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes beantragt worden ist. Der Antrag soll weiter ...
§ 95 SachenRBerG Einstellung des Verfahrens ... ein Antrag auf Zusammenführung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum nach § 64 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vor Einleitung des Vermittlungsverfahrens gestellt worden ...
§ 101 SachenRBerG Kostenpflicht ... den Fällen des § 95 Abs. 2 von dem Beteiligten zu tragen, der das Verfahren nach § 64 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes beantragt ...
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