Zitierungen von § 2 AMSachvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AMSachvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMSachvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 AMSachvV (vom 19.07.2022)
... berufen. Die Amtszeit der Mitglieder, die für den Bereich der Tierarzneimittel nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 6 und 9 und nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, c und h sowie Nummer 2 Buchstabe e und i in der ... die für den Bereich der Tierarzneimittel nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 6 und 9 und nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, c und h sowie Nummer 2 Buchstabe e und i in der am 18. Juli 2022 geltenden Fassung berufen worden sind, endet mit Ablauf des 18. Juli ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202, 2020 I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; 2022 BGBl. I S. 1385
Artikel 4 AMVSÄndG Änderung der Arzneimittel-Sachverständigenverordnung
... wie folgt geändert: 1. § 1 Satz 1 Nummer 1 wird aufgehoben. 2. § 2 Absatz 1 wird ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 352 9. ZustAnpV Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
...  2. In § 3 Abs. 1 Satz 1 und in der Anlage (Geschäftsordnung) in § 2 Abs. 1 Satz 4 werden jeweils die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und ...

Verordnung zur Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht
V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1102
Artikel 5 HomTAMRegVEV Änderung der Arzneimittel-Sachverständigenverordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Satz 2 wird aufgehoben. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ... „Die Amtszeit der Mitglieder, die für den Bereich der Tierarzneimittel nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 6 und 9 und nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, c und h sowie Nummer 2 Buchstabe e und i in der ... die für den Bereich der Tierarzneimittel nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 6 und 9 und nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, c und h sowie Nummer 2 Buchstabe e und i in der am 18. Juli 2022 geltenden Fassung berufen worden sind, endet mit Ablauf des 18. Juli ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
V. v. 10.04.2013 BGBl. I S. 811
Artikel 1 4. AMSachvVÄndV
... „Arzneimittel-Sachverständigenverordnung - AMSachvV". 2. § 2 Absatz 1 bis 3 wird wie folgt gefasst: „(1) Dem Ausschuss für ...


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