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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Digital- und Printmedien

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 DigPrMedMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DigPrMedMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 DigPrMedMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 7 DigPrMedMeistPrV Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
... § 5 Abs. 17 ist getrennt auszuweisen. Im Fall der Freistellung gemäß § 6 sind Ort und Datum sowie Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig abgelegten ... einzutragen. (6) Über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 6 Abs. 2 ist eine Bescheinigung von der zuständigen Stelle ...
§ 8 DigPrMedMeistPrV Wiederholung der Prüfung
...  (4) Die Prüfung in dem produktbezogenen Herstellungsprozess gemäß § 6 Abs. 2 kann ebenfalls zweimal wiederholt werden. Der Antrag zur Wiederholungsprüfung ist ...
 
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